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Thailands neue BOI-Vorschriften: Ausländische Unternehmen dürfen mehr Land erwerben 

Das thailändische „Board of Investment (BOI)“ hat neue Regelungen zum Erwerb von Grundstücken durch ausländische Unternehmen eingeführt. Die Vorschrift wurde auf der Webseite des BOI bekanntgegeben (Nr. 16/2567: Criteria for Granting Permission to Foreign Juristic Person Receiving Investment Promotion to Own Land for Establishment of Offices and Residences) und ist am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten. 

Was galt davor? 

Vor Inkrafttreten der neuen Regelungen durften ausländische Unternehmen zwar Grundstücke erwerben, jedoch waren die Nutzung und die Größe des Grundstücks durch thailändisches Recht eingeschränkt. Ein ausländisches Unternehmen konnte folgende Grundstücksflächen erwerben: 

  • bis zu 5 Rai (8.000 qm) für Büroflächen oder Produktionsanlagen 
  • bis zu 1 Rai (1.600 qm) für den Wohnsitz von Führungskräften 
  • bis zu 2 Rai (3.200 qm) für den Wohnsitz von Angestellten 

Was gilt jetzt? 

Ein ausländisches Unternehmen kann nun folgende Grundstücksflächen erwerben: 

  • bis zu 5 Rai (8.000 qm) für Büroräume 
  • bis zu 20 Rai (32.000 qm) für Wohnzwecke von Betriebsangehörigen 

Voraussetzung für den Erwerb von Grundstücksflächen ist nach wie vor, dass das ausländische Unternehmen eine Förderung durch das BOI erhalten hat. Zudem muss das Unternehmen zusätzliche Kriterien erfüllen und bestimmte Bedingungen beachten: 

  • Das ausländische Unternehmen muss über ein eingezahltes Kapital von mehr als 50 Millionen Thai Baht (ca. 1.421.465 EUR) verfügen. 
  • Wenn der BOI-Förderstatus verloren geht, hat das Unternehmen ein Jahr Zeit, um das Land zu verkaufen oder zu übertragen. Der BOI-Förderstatus kann verloren gehen, wenn gegen die BOI-Richtlinien verstoßen wird oder die Geschäftstätigkeiten eingestellt werden, die sie ursprünglich für die Förderung qualifiziert hatten. 
  • Grundstücke für Büro- und Wohnzwecke dürfen sich nicht im selben Gebiet wie das Grundstück befinden, auf dem sich das Unternehmen befindet. Es ist aber möglich, eine Sondergenehmigung zu beantragen. 

Das BOI behält sich das Recht vor, weitere Bekanntmachungen herauszugeben, in denen gegebenenfalls zusätzliche Kriterien festgelegt werden. 

ÜBER DEN AUTOR

Fabian Doppler

Fabian Doppler, Gründungspartner von FRANK Legal & Tax, ist spezialisiert auf Gesellschafts-, Handels- und Immobilienrecht sowie Streitbeilegung. Er studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und absolvierte sein Referendariat am Oberlandesgericht Stuttgart, wo er als Volljurist zugelassen wurde. Vor seinem Umzug nach Thailand 2005 war er als Anwalt in Stuttgart tätig.

Fabian Doppler