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NGOs in Thailand

Leitfaden zur Gründung von Nichtregierungsorganisationen in Thailand

Unser aktueller Artikel analysiert die verfügbaren Optionen in Bezug auf die Rechtsstrukturen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Thailand. Zudem bieten wir ausgehend von unseren Erfahrungen einige Empfehlungen bezüglich der passenden Rechtsform. 

Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ ist kein juristischer Begriff, und die rechtlichen Formen von NGOs sind vielfältig. Die meisten sind in Form von gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen konzipiert. Gemäß thailändischem Recht müssen die Stiftung und der Verein als juristische Personen registriert werden. Sie dürfen Einkünfte generieren, aber diese müssen für die Ziele des Vereins/der Stiftung reinvestiert werden und den Gesetzen Thailands entsprechen. Ferner sind sie verpflichtet, jährliche Berichte bei den entsprechenden Regierungsministerien Thailands vorzulegen, einschließlich der vom Buchhalter beglaubigten Finanzberichte und einer Kopie des Protokolls der jährlichen Versammlung. 

Zusätzlich bietet das thailändische Recht die Option einer sogenannten „ Permission to Operate in Thailand for Foreign Private Organizations“ (Erlaubnis zur Betätigung in Thailand für ausländische private Organisationen). 

1. Merkmale einer Stiftung (Thai: mulanitee)

Eine Stiftung besteht aus Vermögenswerten, die für wohltätige, religiöse, künstlerische, wissenschaftliche, literarische, pädagogische oder andere Zwecke zum Nutzen der Öffentlichkeit bestimmt sind, ohne dass dabei Gewinne erzielt werden. 

Die speziell zugewiesenen Vermögenswerte der Stiftung müssen für die Umsetzung ihrer Ziele verwaltet werden oder zumindest mit der „Absicht“ dazu. Sie dürfen keinesfalls für individuelle Interessen genutzt werden. Typische Beispiele für die Tätigkeiten von Stiftungen umfassen die Verwaltung von Fonds oder Gebäuden.

Zur Gründung einer Stiftung ist ein anfängliches Stammkapital von 500.000 THB erforderlich, oder mindestens 250.000 THB, wenn andere Vermögenswerte anstelle von Geldmitteln eingebracht werden. Sollte die Stiftung gemeinnützige Zwecke verfolgen, kann das anfängliche Stammkapital reduziert werden. Die Stiftung sollte Regelungen für das Management haben, insbesondere in Bezug auf die Buchhaltung. Sie soll einen Ausschuss haben, der aus mindestens drei Personen besteht. Es ist rechtlich nicht erforderlich, thailändische Staatsbürger als Ausschussmitglieder zu haben. Dies könnte jedoch aus praktischer Sicht ratsam sein. Die Stiftung soll keine politischen Aktivitäten betreiben. 

Eine Stiftung ist eine rechtlich recht starre Struktur. Nachdem die Ziele bei der Registrierung festgelegt wurden, können diese nur aus zwei Gründen geändert werden: 

  1. um die Umsetzung der Ziele der Stiftung zu ermöglichen; 
  1. wenn unvorhergesehene Umstände oder unerreichbare Ziele eine Anpassung erfordern, die so nah wie möglich an den ursprünglichen Zielen liegt. 

Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir, die Regelungen so umfassend wie möglich zu formulieren. 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Registerbeamte die Befugnis hat, die Verwaltung der Stiftung zu inspizieren, zu kontrollieren und zu überwachen, um die Konformität mit den Vorschriften der Stiftung sicherzustellen. Im Falle schwerwiegender Fehlverhalten kann dies sogar den Ausschluss eines Ausschussmitglieds oder des gesamten Ausschusses sowie die Ernennung neuer Ausschussmitglieder beinhalten. 

Die Auflösung einer Stiftung ist nur unter spezifischen Bedingungen gemäß den Vorschriften der Stiftung oder durch Gesetz möglich. Wichtig ist anzumerken, dass der Ausschuss nicht eigenständig dazu berechtigt ist, die Auflösung der Stiftung zu veranlassen. 

2. Merkmale eines Vereins (Thai: samakom)

Der gemeinnützige Verein ist die gängigste Rechtsform für NGOs in Thailand. 

Ein Verein kann für jede gesetzlich erlaubte Tätigkeit gegründet werden, die naturgemäß kontinuierlich und gemeinschaftlich von Personen ausgeführt wird, ohne dabei Gewinne an seine Mitglieder auszuschütten. Er kann sich an Aktivitäten beteiligen, die dem öffentlichen Wohl dienen, dabei sind Vereine per Definition Organisationen von Mitgliedern, die gemeinsam bestimmte Ziele erreichen. Einige typische Beispiele für Vereinsaktivitäten sind Sportvereine, Hobbyclubs und religiöse Organisationen. 

Der Verein ist nicht verpflichtet, ein anfängliches Stammkapital zu halten. 

Es ist erforderlich, dass ein Verein mindestens zehn Mitglieder hat. Deren Namen, Adressen und Berufe müssen im Antrag zur Registrierung des Vereins angegeben werden. Die Mitglieder leisten einen Beitrag an den Verein. 

Der Verein muss Regelungen gemäß thailändischem Recht erlassen. Änderungen und Ergänzungen der Regelungen können durch einen Beschluss der Generalversammlung vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass die rechtliche Struktur des Vereins im Vergleich zur Stiftung flexibler ist. 

Ein Verein wird durch seinen Vorstand in seinen Beziehungen zu Dritten vertreten. Die Ernennung von Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß den Bestimmungen des Vereins und des thailändischen Rechts. Die Ernennung muss dann registriert werden. Der Registerbeamte kann die Ernennung eines Vorstandsmitglieds unter bestimmten Umständen ablehnen, beispielsweise wenn das Vorstandsmitglied nicht den Status oder das erforderliche Verhalten für die Umsetzung des Vereinszwecks aufweist. Der Registerbeamte müsste den Verein dann schriftlich über die Gründe für diese Entscheidung informieren. 

Der Verein kann unter spezifischen Bedingungen aufgelöst werden. Dies kann durch einen Beschluss zur Auflösung auf einer Generalversammlung erfolgen. Im Falle einer Auflösung folgt die Liquidation der Vermögenswerte den Grundsätzen der Unternehmensliquidation. 

3. Genehmigung für den Betrieb ausländischer privater Organisationen 

Juristische Personen nach dem Recht anderer Länder, die weder gewinnorientiert noch politisch ausgerichtet sind, haben die Möglichkeit, eine Genehmigung zur Tätigkeit als ausländische private Organisation ( Foreign Private Organizations “FPO”) in Thailand zu erhalten. 

Diese Organisationen sollten das Ziel verfolgen, in den wirtschaftlichen, sozialen und akademischen Bereichen Thailands Unterstützung zu leisten, die im Einklang mit den Entwicklungs- und Stabilitätsrichtlinien der thailändischen Regierung stehen. 

Die erlaubten Tätigkeitsfelder lassen sich folgendermaßen kategorisieren: 

  1. Eine FPO beantragt die Einrichtung eines Büros und/oder entsendet Beamte zur Arbeit in diesem Büro. 
  1. Eine FPO möchte nicht selbst in Thailand tätig sein, sondern stattdessen finanzielle oder andere Unterstützung leisten. 
  1. Eine FPO möchte an der Veranstaltung von Seminaren in Thailand teilnehmen. 
  1. Eine FPO organisiert selbst keine Seminare, sondern leistet finanzielle oder andere Unterstützung für die Seminarorganisation. 

Die Anforderungen für die Genehmigung variieren je nach Kategorie. Für Kategorie 1 ist die Gültigkeit der Genehmigung für die Erstanwendung auf ein Jahr begrenzt. Bei einer Verlängerung der Genehmigung werden jeweils Zwei-Jahres-Zeiträume gewährt. Diese Genehmigung impliziert nicht die Gründung einer juristischen Person in Thailand. Das ausländische Hauptbüro würde stets in eigenem Namen handeln. 

Es ist zu beachten, dass die FPO von Natur aus stark in das ausländische Hauptbüro involviert sein wird. Es wird außerdem von dem guten Ruf und Ansehen des ausländischen Hauptbüros profitieren können. 

Die Zeit, die für die Erlangung der FPO-Genehmigung benötigt wird, ist wesentlich kürzer als für die Gründung einer Stiftung oder eines Vereins. 

4. Social Enterprises 

NGOs können in Thailand als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company „LLC”) gegründet werden, wenn ein Ziel darin besteht, Einnahmen und Gewinne zu erwirtschaften. Für Organisationen mit gemeinnütziger Ausrichtung könnte diese Form geeignet sein, da sie als hybrides Unternehmen mit spezifischen sozialen Zielen fungiert. Hierbei werden Gewinne vorrangig für soziale Aktivitäten genutzt, wobei versucht wird, Gewinne zu maximieren und gleichzeitig Nutzen für die Gesellschaft und die Umwelt zu erhöhen. 

Die wesentlichen Merkmale von Social Enterprises in Thailand sind: 

  • Ein finanziell nachhaltiges Geschäftsmodell mit sozialen und umweltfreundlichen Aspekten. 
  • Betrieb mit Transparenz und guten ethischen Grundsätzen. 
  • Mindestens 50 % der Einnahmen sollen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stammen. Ausgenommen sind Unternehmen, die ihren Gewinn nicht mit Partnern oder Anteilseignern teilen möchten und daher weniger als 50 % aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erwirtschaften können. 
  • Verwendung von mindestens 70 % der Gewinne für soziale Zwecke, wobei die Gewinnbeteiligung der Unternehmenseigentümer oder Aktionäre auf höchstens 30 % des Gesamtgewinns begrenzt ist. 
  • Kein Partner, Direktor oder Person mit Managementbefugnissen im Namen einer juristischen Person oder Aktionärs, die 25 % oder mehr der Anteile halten und deren Lizenz für Social Enterprises innerhalb der letzten zwei Jahre widerrufen wurden. 

Die Hauptvorteile von Social Enterprises sind: 

  • Eine Person, die in Aktien eines qualifizierten Social Enterprise investiert, ist bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Baht pro Jahr von der Einkommensteuer befreit. 
  • Ein Unternehmen, das in Aktien eines qualifizierten Social Enterprise investiert, ist von den Ausgaben in Höhe der Aktieninvestition befreit. 
  • Ein gemeinnütziges Social Enterprise ist von der Körperschaftssteuer auf Nettogewinne aus Geschäftstätigkeiten befreit, wie vom Generaldirektor des Finanzamtes festgelegt. 

Social Enterprises sind Unternehmen, die der Gesellschaft etwas zurückgeben möchte, wobei soziale Verantwortung, Fairness und Teilhabe berücksichtigt werden. Darüber hinaus können die potenziellen Steuerbefreiungen für Sozialunternehmen aufgrund unserer Erfahrung vorteilhaft sein für Personen oder Unternehmen, die gleichzeitig der Gesellschaft helfen möchten, während sie ein Geschäft betreiben. 

5. Fazit und Empfehlung 

Es lässt sich zusammenfassen, dass in Thailand drei Arten von Nichtregierungsorganisationen registriert werden können: Stiftungen, Vereine und sogenannte Social Enterprises. Der Verein ist die geläufigere Rechtsform für NGOs. 

NGOs, die in ausländischen Ländern registriert sind, haben die Möglichkeit, eine ‘Permission to Operate in Thailand’ zu beantragen. Wenn die NGO gewinnorientiert handelt, könnten auch die herkömmliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die neuere Rechtsform der Social Enterprise passend sein. 

Bitte zögern Sie nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu NGOs in Thailand haben . 

Fabian Doppler

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Fabian Doppler, Gründungspartner von FRANK Legal & Tax, ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen im Bereich Unternehmens- und Immobilienrecht sowie im Bereich Prozessführung und ist seit 2005 in Thailand tätig. 

ÜBER DEN AUTOR

Fabian Doppler

Fabian is a founding partner of FRANK Legal & Tax. He focuses his practice on corporate / commercial and real estate law, as well as litigation. He is admitted to the Bar of Stuttgart, where he actively practiced law before coming to Thailand in 2005.

Fabian Doppler