Living Will and Powers of Attorney

Patientenverfügung & Vollmachten in Thailand – Was Expats wissen sollten 

Patientenverfügungen sind in Thailand gesetzlich anerkannt, während Vollmachten nur eingeschränkt wirksam sind. So stellen Expats sicher, dass ihre Wünsche respektiert werden. 

Wer als Ausländer in Thailand lebt, sollte sich nicht nur um Visa, Versicherungen und Bankkonten kümmern – auch die rechtliche Vorsorge im Krankheits- oder Notfall ist wichtig. Besonders dann, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, hilft eine gute Planung, eigene Wünsche durchzusetzen und Streit oder Unsicherheit zu vermeiden. 

Ein Unfall auf dem Motorrad, ein plötzlicher Schlaganfall oder eine schwere Krankheit – niemand rechnet damit, aber gerade in einem fremden Land ist es gut, vorbereitet zu sein. Für Ausländer in Thailand gibt es zwei zentrale Themen: Patientenverfügung und Vollmachten

Patientenverfügung – in Thailand möglich und anerkannt 

In Thailand sind Patientenverfügungen seit einigen Jahren rechtlich zulässig. 
Darin kann man festlegen, dass in bestimmten medizinischen Situationen – zum Beispiel bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium – keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr gewünscht werden. 

Wichtige Punkte: 

  • Die Verfügung muss klar und eindeutig formuliert sein. 
  • Sie sollte im Einklang mit thailändischen Gesetzen stehen. 
  • Am besten erstellt man sie zweisprachig (Thai/Deutsch oder Thai/Englisch). 
  • Vorherige Abstimmung mit einem Krankenhaus oder Arzt in Thailand ist sehr empfehlenswert. 

So stellen Sie sicher, dass medizinisches Personal und Angehörige Ihre Wünsche kennen – auch wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können. 

Generalvollmacht – in Thailand nur eingeschränkt wirksam 

Während in Deutschland eine Vorsorge- oder Generalvollmacht oft umfassend geregelt werden kann, sieht es in Thailand anders aus: 

  • Weitreichende Vollmachten nach deutschem Vorbild werden von Behörden, Banken und Gerichten oft nicht anerkannt, besonders wenn sie unbefristet oder allgemein formuliert sind. 
  • Eine Vollmacht erlischt, sobald die ausstellende Person geschäftsunfähig wird. 
  • Es gibt keine direkte Entsprechung zur deutschen Vorsorgevollmacht. 
  • Wenn eine Person geschäftsunfähig wird, muss das Familiengericht einen Betreuer („guardian“) bestellen – ein Verfahren, das formal und zeitintensiv ist  

Fazit & Empfehlung 

Eine Patientenverfügung nach thailändischem Recht ist möglich und sinnvoll – gerade für Expats, die ihre medizinischen Wünsche festhalten möchten. 
Für Vollmachten sollte man sich bewusst sein, dass diese in Thailand nur begrenzt wirken. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte frühzeitig planen und sich beraten lassen. 

Wir unterstützen Sie gerne bei: 

  • der Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung 
  • der Abstimmung mit lokalen Ärzten oder Krankenhäusern 
  • der Klärung von rechtlichen Fragen zu Vollmachten in Thailand 
ÜBER DEN AUTOR

Fabian Doppler

Fabian Doppler, Gründungspartner von FRANK Legal & Tax, ist spezialisiert auf Gesellschafts-, Handels- und Immobilienrecht sowie Streitbeilegung. Er studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und absolvierte sein Referendariat am Oberlandesgericht Stuttgart, wo er als Volljurist zugelassen wurde. Vor seinem Umzug nach Thailand 2005 war er als Anwalt in Stuttgart tätig.

Fabian Doppler