

Risiko durch Strohmanngesellschafter in Thailand: Was Investoren beachten müssen
Die thailändischen Behörden haben die Untersuchungen zu Treuhand- bzw. Nominee-Aktionärsstrukturen intensiviert. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen rechtlichen Risiken und Auswirkungen für Investoren.
Kürzlich hat die thailändische Abteilung für Wirtschaftsentwicklung („Department of Business Development“ im Folgenden kurz „DBD“) gemeinsam mit der Abteilung für Sonderermittlungen („Department of Special Investigations“ im Folgenden kurz „DSI“) weitere Untersuchungen zur Nutzung von Gesellschaftsstrukturen, bei denen thailändische Personen als Strohmänner zur formellen Registrierung als Gesellschafter eingesetzt werden (im Folgenden kurz „Strohmanngesellschafter“), durchgeführt und mehrere hundert Unternehmen identifiziert, die sich derartiger Praxis bedienen. Obwohl sich diese Untersuchungen derzeit hauptsächlich auf den Gastgewerbe- und Tourismussektor konzentrieren, könnten in der Zukunft auch andere Wirtschaftsbereiche betroffen sein, da diese Praxis, in sämtlichen Sektoren weit verbreitet ist.
Auch wenn die Verwendung von Strohmanngesellschaftern aus bestimmten Gründen attraktiv erscheinen mag, birgt dies doch eine Reihe von Risiken und potenziellen Fallstricken, vor denen sich ausländische Investoren in Acht nehmen sollten.
1. Mangelnde Transparenz und Kontrolle über Unternehmen
Eines der Hauptprobleme im Zusammenhang mit Strohmanngesellschaftern ist die mangelnde Transparenz und Kontrolle. Wenn Strohmanngesellschafter Anteile an Unternehmen halten, können die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und die Kontrolle über das Unternehmen verschleiert werden, sodass es für andere Gesellschafter und Stakeholder schwierig ist, festzustellen, wer tatsächlich die Kontrolle ausübt. Dies kann zu Missbrauch führen, darunter Insidergeschäfte, Vermögenswertabschöpfung sowie andere Formen unternehmensbezogenen Fehlverhaltens.
2. Rechtliche Risiken unter thailändischem Recht
Die Verwendung von Strohmanngesellschaftern durch ausländische Investoren in Thailand ist mit rechtlichen und regulatorischen Risiken verbunden. Entsprechende Gesellschaftsstrukturen unterliegen der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden, insbesondere in Fällen, in denen sie dazu dienen, die durch den Foreign Business Act („FBA“) normierten Beschränkungen für ausländische Unternehmen bzw. Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsanteil zu umgehen oder die Identität der wirtschaftlichen.
Eigentümer zu verschleiern. Wird ein Gesellschafter von einem Gericht als Strohmanngesellschafter qualifiziert, der ausländische Personen oder Unternehmen in der Umgehung der Restriktionen des FBA unterstützt, fördert oder begünstigt, werden schwere Strafen verhängt. Der Aktionär muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 100.000 THB und 1.000.000 THB oder beidem rechnen. Darüber hinaus kann das Gericht Vermögenswerte beschlagnahmen oder Anordnungen erlassen, um jegliche Beteiligung an Beihilfe, gemeinsamer Geschäftstätigkeit oder Beteiligungen im Zusammenhang mit dem Verstoß zu unterbinden. Die Nichtbefolgung der gerichtlichen Anordnung kann, wie in Section 36 des FBA festgelegt, zu täglichen Geldstrafen zwischen 10.000 THB und 50.000 THB führen.
3. Die Bedeutung einer juristischen Prüfung hinsichtlich Risiken durch Strohmanngesellschafte
Angesichts dieser Risiken sollten ausländische Investoren davon absehen, in Thailand Strohmanngesellschafter einzusetzen. Um die mit derartigen Gesellschaftsstrukturen verbundenen Risiken zu mindern, wird dringend empfohlen, vor einer Übernahme oder Umstrukturierung in Thailand einen „Nominee Health Check“ durchzuführen. Im Rahmen dieses Due-Diligence-Prozesses wird überprüft, ob die Beteiligungsstruktur, die Kapitaleinlagen und sonstige relevante Dokumente eines Unternehmens den thailändischen Vorschriften für ausländische Beteiligungen entsprechen. Außerdem lassen sich damit potenzielle Warnsignale identifizieren, wie z. B. nicht offengelegte wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse, inkonsistente Gesellschafterunterlagen oder Finanzmuster, die auf Strohmanngesellschafter hindeuten könnten. Die frühzeitige Durchführung einer solchen Bewertung hilft Investoren, sich vor künftigen rechtlichen Risiken zu schützen, die Einhaltung des FBA sicherzustellen und potenziellen Partnern, Käufern oder Aufsichtsbehörden Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Alternative Strategien, wie die Strukturierung von Investitionen über gesetzeskonforme Unternehmensstrukturen oder die Prüfung von Joint-Venture-Vereinbarungen mit lokalen Partnern, können nachhaltigere und transparentere Lösungen bieten und zugleich rechtliche sowie Reputationsrisiken minimieren.
4. Verstärkte Massnahmen zur Verhinderung von Strohmanngesellschaftern durch die thailändischen Behörden
Wie bereits eingangs erwähnt, unternehmen die thailändischen Behörden in jüngerer Zeit verstärkte Anstrengungen, um die Nutzung von Gesellschaftsstrukturen mit Strohmangesellschaftern zu unterbinden. Etwa verlangt das DBD seit Anfang dieses Jahres bei der Gründung von Gesellschaften, an denen ausländische Beteiligungen von weniger als 50 % bestehen und/oder bei denen ein Ausländer – allein oder gemeinsam – zeichnungsberechtigt ist, von allen thailändischen Gesellschaftern die Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate vor der konstituierenden Gesellschafterversammlung. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, dass sämtliche thailändischen Gesellschafter während des gesamten Zeitraums jederzeit über die auf ihren Namen gezeichnete Stammeinlage verfügt haben und diese auch tatsächlich einbezahlt haben.
5. Fazit: Transparenz und Compliance sicherstellen
Kurz zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Verwendung von Strohmanngesellschaftern zwar in bestimmten Situationen kurzfristig geringe Vorteile bieten kann, jedoch sollten Investoren die potenziellen Risiken und Auswirkungen sorgfältig abwägen, bevor sie sich für diesen Ansatz entscheiden. Durch das Verständnis der mit derartigen Gesellschaftsstrukturen verbundenen Fallstricke und die Anwendung solider Sorgfaltspflichten können Anleger ihre Interessen schützen und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften in Thailands dynamischer Geschäftswelt sicherstellen.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu Gesellschaftsstrukturen in Thailand haben, wenden Sie sich gerne an [email protected].
Andreas Seela
Andreas Seela ist spezialisiert auf Unternehmens-, Wirtschafts-, Steuer- und Immobilienrecht. Er arbeitete zuvor für eine internationale Kanzlei in Deutschland und bringt Erfahrung im asiatischen Rechtsraum mit. Mit einem Master in Wirtschaftsrecht (LLM.oec.) promoviert er derzeit im internationalen Recht an der Chulalongkorn-Universität.

