Sichern Sie Ihre Online-Präsenz in Thailand: Ein Leitfaden zur Domainregistrierung 

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist eine starke Online-Präsenz für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um mit Kunden in Kontakt zu treten und ihr Markenimage zu stärken. Besonders in Ländern wie Thailand, wo das Internet eine wichtige Rolle im Geschäftsleben spielt, ist es unerlässlich, die richtigen Schritte zur Sicherung Ihrer Domain zu unternehmen. 

In Thailand werden Domänenregistrierungen von thnic.co.th bearbeitet.

Es gibt zwei Hauptdomänenebenen zu beachten: 

  • Second-Level-Domain (SLD)
    Dies ist die Top-Level-Domain, wie z. B. “.th” in “unternehmen.th”. Die Registrierungszeiträume sind begrenzt und erfordern strengere Zulassungskriterien. 
  • Third-Level-Domain (3LD)
    Diese Domänen kommen in verschiedenen Kategorien wie “.co.th” für Unternehmen oder “.in.th” für Einzelpersonen vor. Die Registrierung ist ganzjährig geöffnet und die Zulassungskriterien sind breiter. 

Die Zulassung zur Domainregistrierung hängt von der gewählten Ebene ab: 

  • Second-Level-Domain:
    Nur thailändische Staatsbürger, thailändische Unternehmen oder Inhaber der in Thailand registrierten Marke können die Domain registrieren. 
  • Third-Level-Domain
    Die Zulassung ist breiter und umfasst thailändische Staatsbürger, thailändische Unternehmen, Ausländer mit einer thailändischen Arbeitserlaubnis und Inhaber von in Thailand oder im Ausland registrierten Marken. 

Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Zulassungsberechtigung und gewählter Domänenebene.  

Second-Level-Domain: 

  • hailändisches Unternehmen: Firmenaffidavit oder Umsatzsteuerbescheinigung
  • Thailändischer Staatsbürger: Personalausweis 
  • Markeninhaber: Thailändische Markenregistrierungsbescheinigung 

Third-Level-Domain: 

  • Thailändisches Unternehmen: Firmenaffidavit oder Umsatzsteuerbescheinigung 
  • Markeninhaber: Markenurkunde (thailändisch oder ausländisch) 

Das Finanzministerium ist dafür zuständig, Gesetze zu erlassen und operationale Richtlinien zur Umsetzung dieser Maßnahmen festzulegen, zu denen gehören: 

  • Second-Level-Domain: 
    • Antragsgebühr: 10.000 THB 
    • Registrierungsgebühr (falls akzeptiert): 100.000 THB pro Jahr 
  • Third-Level-Domain: 
    • Registrierungsgebühr: 856 THB pro Jahr 
  • Der Domainname muss genau mit Ihrer registrierten Marke übereinstimmen, um registriert zu werden. 
  • Domänenregistrierungen werden nach dem First-Come-First-Serve Prinzip bearbeitet. 

Wenn Sie Fragen zur Registrierung einer Domain in Thailand haben, kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected]

ÜBER DEN AUTOR

Fabian Doppler

Fabian is a founding partner of FRANK Legal & Tax. He focuses his practice on corporate / commercial and real estate law, as well as litigation. He is admitted to the Bar of Stuttgart, where he actively practiced law before coming to Thailand in 2005.

Fabian Doppler