KONTAKT
lawyers frank legal tax
500500-1-2

Übersicht thailändische Unternehmen

Thailand ist bekannt als Urlaubsland und für sein gutes Essen, aber es ist auch ein Land, das für ausländische Investoren viele Geschäftsmöglichkeiten bietet.

Für ausländische Investoren bietet sich, als mit Abstand gängigste Rechtsform, die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung an. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Mindestens drei Gründer, von denen jeder mindestens eine Aktie hält,
  2. Der Wert eines Geschäftsanteils sollte nicht weniger als fünf THB betragen, und
  3. Mindestens ein ernannter Geschäftsführer.

Die Eintragung in das Handelsregister geht schnell und kann wenn notwendig innerhalb eines Tages erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass alle Informationen über die Geschäftsführer, Gesellschafter und alle Änderungen in der Unternehmensstruktur der Öffentlichkeit zugänglich sein werden.

Alle juristischen Personen, einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sind, unabhängig vom operativen Status des Unternehmens nach thailändischem Recht verpflichtet Jahresabschlüsse vorzulegen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, aber noch nicht liquidiert worden ist, diese rechtlichen Anforderungen weiterhin erfüllen muss. Die Buchführungspflicht besteht ab Registrierung der Gesellschaft.

Sofern mehr als 50% der Gesellschaftsanteile von thailändischen Staatsangehörigen gehalten werden, ist eine Gesellschaft als “thailändisches Unternehmen” anzusehen. Werden jedoch 50% oder mehr der Gesellschaftsanteile von ausländischen Staatsangehörigen gehalten, so ist die Gesellschaft als „ausländisches Unternehmen“ anzusehen. Ausländische Unternehmen benötigen – sofern keine Befreiung anwendbar ist – eine behördliche Genehmigung (“Foreign Business License“ oder “FBL”), um in Thailand geschäftlich tätig zu werden. Den Vorgaben des Foreign Business Act B.E. 2542 folgend, hat der zuständige Beamte verschiedene Kriterien in Betracht zu ziehen, bevor eine FBL gewährt wird. Hier sind z.B. die Vor- und Nachteile für die Sicherheit des Landes, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Größe des Unternehmens, die lokale Beschäftigung heranzuziehen. Die Erteilung der Lizenz hängt von den mit dem Investment verbundenen Vorteilen für Thailand, sowie ob dieses den thailändischen Interessen förderlich ist ab. Der gesamte Prozess ist sehr zeitaufwendig und die Erfolgsaussichten sind nicht immer gut vorhersehbar.

Neben der FBL bietet Thailand aber auch andere Möglichkeiten für ausländische Investoren, wie beispielsweise eine Förderung durch das Thailand Board of Investment (“BOI”). Das BOI wurde auf der Grundlage des Investitionsförderungsgesetzes B.E. 2520 zum Zwecke der Förderung von bestimmten ausländischen und inländischen Investitionen gegründet, die in Thailand als willkommen angesehen werden. Das BOI hat die Befugnis, nach eigenem Ermessen bestimmte Handels-, Steuer-, Beschäftigungs-, Finanz- und anderweitige Anreize zu gewähren. Die Anreize des BOI werden in zwei Kategorien unterteilt: Steuerliche Anreize und nichtsteuerliche Anreize. Steuerliche Anreize hängen von vielen Faktoren ab, wie z.B. geographische Lage, Art des Unternehmens und ob die Produktion für den Export oder den Verkauf im Inland bestimmt ist, während nichtsteuerliche Anreize für alle Unternehmen zur Verfügung stehen.

Verfahren der Firmenregistrierung:

Der erste Schritt bei der Registrierung eines Unternehmens ist die Namensreservierung. Um einen Namen zu reservieren, muss ein Gründer ein Online-Formular zur Reservierung des Namens beim Department of Business Development des MOC einreichen.

Nachdem die Namensreservierung genehmigt wurde, ist anschließend der Antrag zur Registrierung des Gesellschaftsvertrages und zur Registrierung der Firmengründung einzureichen. Beide Anträge können gleichzeitig eingereicht werden.

Der Gesellschaftsvertrag muss den Namen des Unternehmens, die Provinz, in dem das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat, den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, das zu registrierende Kapital und die Namen der Gesellschafter enthalten. Die Angaben zum Gesellschaftskapital müssen die Anzahl der Aktien und deren Nennwert enthalten. Bei der Gründung müssen die Gesellschaftssatzung, die Geschäftsführer, sowie deren Befugnisse, der zuständige Buchprüfer des Unternehmens und das genehmigte Kapital – auch wenn es nur teilweise eingezahlt ist – angegeben werden.

Obwohl es keine Mindestkapitalanforderungen für in Thailand registrierte Unternehmen gibt, sollte die Höhe des Stammkapitals dem beabsichtigten Geschäftsbetrieb angemessen sein. Hierbei ist zu beachten, dass, sofern das Unternehmen Ausländer beschäftigen will, für das Visum und die Arbeitserlaubnis auch bestimmte Mindestanforderungen an das eingezahlte Kapital gelten.

Die gesetzlichen Gebühren für die Eintragung eines Unternehmens setzen sich wie folgt zusammen:

Registrierung des Gesellschaftsvertrag500 THB
Firmenregistrierung5,000 THB
Eintragungsbescheinigung100 THB
Stempelsteuer für Gesellschaftsvertrag200 THB
Stempelsteuer für Gesellschaftssatzung200 THB
  • Der Gesamtbetrag der Gebühren und Steuern beläuft sich auf 6.000 THB.
  • Zusätzlich kann eine 50-Baht Dokumentenprüfungsgebühr erhoben werden.

Ein Unternehmen, das einen oder mehrere Mitarbeiter hat, ist verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Anstellung beim Social-Security-Office anzumelden. Ein Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1,8 Millionen THB muss sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem der Jahresumsatz diesen Schwellenwert überschritten hat, beim Finanzamt registrieren lassen.

ÜBER DEN AUTOR

Fabian Doppler

Fabian is a founding partner of FRANK Legal & Tax. He focuses his practice on corporate / commercial and real estate law, as well as litigation. He is admitted to the Bar of Stuttgart, where he actively practiced law before coming to Thailand in 2005.

Fabian Doppler