Wichtige Konkretisierung zu neuen Steuervorschriften für ausländische Einkommen in Thailand
Informationen zuder Verordnung des Finanzamts Nr. 162/2023
Zusätzlich zu den Q-&-A-Informationen, die vom thailändischen Finanzamt veröffentlicht wurde, hat die thailändische Steuerbehörde am 20. November 2023 die Verordnung Nr. 162/2023 erlassen.
In dieser Verordnung heißt es, dass der folgende Absatz zur Verordnung Nr. 161/2023 bezüglich der Einkommensteuerzahlung gemäß Abschnitt 41, Absatz zwei des Steuergesetzes vom 15. September 2023 hinzugefügt werden soll:
“Die Bestimmungen in Absatz 1 finden keine Anwendung auf steuerpflichtige Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 entstanden sind.”
Dies ist eine wichtige Klarstellung, denn dies bedeutet, dass für Einkommen, das vor diesem Datum erzielt wurde, immer noch die alten Regeln gelten. Diese Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2024 für im Ausland erzielte Einkommen in Kraft und gilt für Einkommen aus ausländischen Quellen am Wohnort in Thailand ab dem Steuerjahr 2024. Daher gilt für Einkommen aus ausländischen Quellen, die vor dem Steuerjahr 2024 generiert wurden, immer noch das frühere Prinzip: Das nach Thailand überwiesene Einkommen muss versteuert werden, wenn es im gleichen Steuerjahr nach Thailand gebracht wurde, in dem es verdient wurde. Es wird daher nicht versteuert, wenn es in einem früheren Jahr verdient wurde, und erst später nach Thailand gebracht wurde.
Warum diese neue Änderung wichtig ist, zeigt das folgende Beispiel:
Eine Person lebt seit mehr als 180 Tagen im Jahr in Thailand, erhält jedoch seit den letzten 10 Jahren Einkommen außerhalb von Thailand und überweist dieses Geld nach Thailand. Ab dem 1. Januar 2024 unterliegt dieses Einkommen unabhängig vom Zeitpunkt, in dem es verdient wurde, der Besteuerung. Aufgrund der neuen Klarstellung gilt die Besteuerung nicht für Einkommen, für das nachgewiesen werden kann, dass es vor 2024 verdient wurde.
Vor dieser Verordnung 162/2023 konnte aus den Vorschriften abgeleitet werden, dass er ab 2024 Steuern auf jedes Einkommen zahlen muss, das er nach Thailand überweist, unabhängig davon, wann es verdient wurde. Diese Annahme ist nun korrigiert. Einkommen, das zum Beispiel 2020 verdient wurde, kann auch nach dem 1. Januar 2024 nach Thailand überwiesen werden, ohne steuerpflichtig zu sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieses Einkommen 2020 verdient wurde.
Bei Fragen zu Steuervorschriften oder Steueroptimierung in Thailand kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].
Andreas Seela
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Andreas Seela, Associate bei FRANK Legal & Tax, ist ein deutscher Rechtsanwalt, der seit 2023 in den Bereichen Gesellschafts-/Handelsrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht in Thailand tätig ist.
Fabian Doppler
Fabian is a founding partner of FRANK Legal & Tax. He focuses his practice on corporate / commercial and real estate law, as well as litigation. He is admitted to the Bar of Stuttgart, where he actively practiced law before coming to Thailand in 2005.