Thailand strebt Reformen zur internationalen Besteuerung an
Im Rahmen der internationalen Steuerreformen hat sich Thailand mit über 140 Wirtschaftszonen durch die Mitgliedschaft im Internationalen Kooperationsrahmen zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung (OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting) verbunden. Dieser Rahmen, allgemein bekannt als BEPS, hat kürzlich eine umfassende two-pillar solution gebilligt, die darauf abzielt, steuerliche Herausforderungen aus der digitalen Wirtschaft anzugehen.
Das Finanzministerium hat nun die Leitprinzipien dieser Lösung vorgestellt, was einen großen Schritt in Thailands Engagement für die globale Steuerkooperation darstellt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Entwurf derzeit überprüft wird und Stakeholder aufgerufen wurden, ihre Bedenken oder Vorschläge bis Mitte März 2024 zu äußern.
Die Schlüsselkomponenten können in zwei Säulen unterteilt werden:
Säule 1: Gewinnzuweisung und Steuererhebungsrechte
Multinationale Unternehmen (MNU) werden verpflichtet, ihre Gewinne und Steuererhebungsrechte so aufzuteilen, dass sie den in den einzelnen Ländern erwirtschafteten Wert genau widerspiegeln. Diese Initiative zielt darauf ab, eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen zu gewährleisten, insbesondere im sich schnell entwickelnden digitalen Sektor.
Säule 2: Mindestbesteuerung
Die zweite Säule führt das Konzept einer globalen Mindestkörperschaftssteuer ein, das darauf abzielt, Gewinnverlagerungen und Steuervermeidungsstrategien von multinationalen Gruppen zu verhindern. Gemäß diesem Vorschlag werden MNEs mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro verpflichtet, Einkommensteuer zu einem effektiven Satz von mindestens 15 Prozent zu zahlen. Die Gesetzgebung soll 2025 in Kraft treten. Thailand plant, einen beträchtlichen Teil, der zwischen 50 und 70 Prozent liegt, der zusätzlich eingezogenen Steuern seinem Nationalen Wettbewerbsfähigkeitsverbesserungsfonds zuzuweisen.
Das Finanzministerium wird die Bemühungen leiten, Gesetze zu erlassen und Leitlinien zur Umsetzung dieser Maßnahmen festzulegen, dazu gehören:
- Zusätzliche Steuern entsprechend den in Säule 2 festgelegten Grundsätzen zu erheben.
- Einkommen aus der zusätzlichen Steuererhebung einem speziellen Fonds zuzuweisen, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
- Informationen über zusätzliche Steuerzahler dem Board of Investment vorzulegen.
In Anbetracht dieser Entwicklungen hat das Finanzamt einen Aufruf an die Stakeholder erlassen, um ihr Feedback und ihre Vorschläge zu den Grundsätzen des Gesetzentwurfs beizutragen. Interessierte Parteien werden ermutigt, ihre Kommentare über das Kommentarformular auf der Website des zentralen Rechtssystems oder der Website des Finanzministeriums zwischen dem 1. März 2024 und dem 15. März 2024 einzureichen.
Thailands Engagement für die Umsetzung der OECD/G20- two-pillar solution unterstreicht den Ansatz zur internationalen Steuerkooperation und steht im Einklang mit den globalen Bemühungen, ein faires und nachhaltiges Steuersystem im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.
Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht in Thailand haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].
Andreas Seela
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Andreas Seela, Associate bei FRANK Legal & Tax, ist ein deutscher Rechtsanwalt, der seit 2023 in den Bereichen Gesellschafts-/Handelsrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht in Thailand tätig ist.
Fabian Doppler
Fabian is a founding partner of FRANK Legal & Tax. He focuses his practice on corporate / commercial and real estate law, as well as litigation. He is admitted to the Bar of Stuttgart, where he actively practiced law before coming to Thailand in 2005.