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Sichern Sie Ihre Online-Präsenz in Thailand: Ein Leitfaden zur Domainregistrierung 

März 22, 2024

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist eine starke Online-Präsenz für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um mit Kunden in Kontakt zu treten und ihr Markenimage zu stärken. Besonders in Ländern wie Thailand, wo das Internet eine wichtige Rolle im Geschäftsleben spielt, ist es unerlässlich, die richtigen Schritte zur Sicherung Ihrer Domain zu unternehmen. 

Domänenebenen in Thailand 

In Thailand werden Domänenregistrierungen von thnic.co.th bearbeitet. Es gibt zwei Hauptdomänenebenen zu beachten: 

  • Second-Level-Domain (SLD)
    Dies ist die Top-Level-Domain, wie z. B. „.th“ in „unternehmen.th“. Die Registrierungszeiträume sind begrenzt und erfordern strengere Zulassungskriterien. 

  • Third-Level-Domain (3LD)
    Diese Domänen kommen in verschiedenen Kategorien wie „.co.th“ für Unternehmen oder „.in.th“ für Einzelpersonen vor. Die Registrierung ist ganzjährig geöffnet und die Zulassungskriterien sind breiter. 

Wer kann eine Domain in Thailand registrieren? 

Die Zulassung zur Domainregistrierung hängt von der gewählten Ebene ab: 

  1. Second-Level-Domain:
    Nur thailändische Staatsbürger, thailändische Unternehmen oder Inhaber der in Thailand registrierten Marke können die Domain registrieren. 
  2. Third-Level-Domain
    Die Zulassung ist breiter und umfasst thailändische Staatsbürger, thailändische Unternehmen, Ausländer mit einer thailändischen Arbeitserlaubnis und Inhaber von in Thailand oder im Ausland registrierten Marken. 

Erforderliche Dokumente für die Registrierung 

Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Zulassungsberechtigung und gewählter Domänenebene.  

Second-Level-Domain: 

  • hailändisches Unternehmen: Firmenaffidavit oder Umsatzsteuerbescheinigung
  • Thailändischer Staatsbürger: Personalausweis 
  • Markeninhaber: Thailändische Markenregistrierungsbescheinigung 

Third-Level-Domain: 

  • Thailändisches Unternehmen: Firmenaffidavit oder Umsatzsteuerbescheinigung 
  • Markeninhaber: Markenurkunde (thailändisch oder ausländisch) 

Kosten im Zusammenhang mit der Domainregistrierung 

Das Finanzministerium ist dafür zuständig, Gesetze zu erlassen und operationale Richtlinien zur Umsetzung dieser Maßnahmen festzulegen, zu denen gehören: 

  • Second-Level-Domain: 
    • Antragsgebühr: 10.000 THB 
    • Registrierungsgebühr (falls akzeptiert): 100.000 THB pro Jahr 
  • Third-Level-Domain: 
    • Registrierungsgebühr: 856 THB pro Jahr 

Wichtige Überlegungen 

  • Der Domainname muss genau mit Ihrer registrierten Marke übereinstimmen, um registriert zu werden. 
  • Domänenregistrierungen werden nach dem First-Come-First-Serve Prinzip bearbeitet. 

Wenn Sie Fragen zur Registrierung einer Domain in Thailand haben, kontaktieren Sie uns gerne unter [email protected]

Fabian Doppler Vernetzen Sie sich mit mir auf LinkedIn  

Fabian Doppler, Gründungspartner von FRANK Legal & Tax, ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen im Bereich Unternehmens– und Immobilienrecht sowie im Bereich Prozessführung und praktiziert seit 2005 in Thailand. 


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